Status: 01.02.2021
HYLBOX GmbH Sickingenstrasse 20-28 10553 Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
(1) Mietvertrag: Zwischen den Parteien wird ein Mietverhältnis gem. § 535 BGB begründet. HYLBOX ist Vermieter, der Kunde ist
Mieter des Mietgegenstandes bzw. der Mietgegenstände. Die Vorschriften über Mietverhältnisse finden Anwendung.
(2) Vertragsschluss: Der Vertragsschluss erfolgt durch die Bestellung auf Basis des Angebotes (Annahme des Angebotes durch
den Mieter) innerhalb der Gültigkeit des Angebotes. Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich in Textform (per E- Mail), kann
aber auch schriftlich (Papier und Unterschrift) erfolgen.
(3) Leistung und Gegenleistung: Leistung (Produkt zur Miete; Überlassung der Mietsachen) und Gegenleistung (Zahlung Mietzins)
sind im Angebot auf Basis der Produktbeschreibung und der Preisliste konkretisiert.
(4) Einweisung und Betriebsanleitungen: Eine Einweisung in die Funktion der Mietgegenstände wird vom Vermieter nicht
geschuldet. Die Parteien gehen davon aus, dass der Mieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen fachlich versiert ist/sind. Der
Mieter ist einverstanden, die Bedienungsanleitungen stehen dem Mieter digital auf der Seite von Astera https://astera-
led.com/products/ zum Download zur Verfügung.
(5) Servicelevel: Servicelevel sind nicht definiert.
(6) Preis und Umsatzsteuer: Die Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer. Die aktuell gültigen
Preise können der vom Vermieter online zur Verfügung gestellten PREISLISTE entnommen werden.
(7) Fälligkeit des Mietzinses und Zahlung: Die Zahlung des Mietzinses wird mit Übergabe der Mietsache bzw. Rechnungslegung
an den Mieter fällig und ist auf das vom Vermieter angegebene Konto zu zahlen. Zahlungsmöglichkeiten sind: Überweisung.
(8) Kaution: Der Vermieter kann vom Mieter die Zahlung einer Kaution verlangen. Ist die Hinterlegung einer Kaution erforderlich,
kann diese per Überweisung auf dem Konto oder per Paypal hinterlegt werden.
(9) Versicherung: Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen angemessen gegen Beschädigungen, Zerstörung und Entwendung
zu versichern und den Abschluss sowie den Bestand der Versicherung auf Anforderung dem Vermieter nachzuweisen.
(10) Übergabe und Rückgabe: Grundsätzlich sind die Mietsachen am Standort des Vermieters in der Sickingenstraße 20-28, 10553
Berlin abzuholen und zurückzugeben. Sollte sich der Mieter zur Übergabe oder Rückgabe verspäten, so hat er dies dem
Vermieter unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Zum Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter die Mietsachen
einschließlich Zubehör entsprechend der Bereitstellungsdokumentation am vereinbarten Ort und zur vereinbarten
Rückgabezeit zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung des Mietgegenstandes, die eine Sonderreinigung des
Mietgegenstandes erfordert, leistet der Mieter dem Vermieter Schadensersatz
(11) Mietbeginn: Mietbeginn ist der vereinbarte Tag. Innerhalb dieser 24 Stunden beginnt, die 24h Miete zu 66 Euro mit Abholung
der Mietsache gemäß Dokumentation Zeitpunkt Lieferschein und/oder Videodokumentation.
(12) Verspätete Rückgabe: Sollte sich der Mieter zur Rückgabe verspäten, so hat er dies dem Vermieter unverzüglich telefonisch
mitzuteilen. Mit Verspätung wird je Stunde anteilig 66/24*n abgerechnet. Wobei aber ab der 12. Stunde der volle Tag zu 66 Euro
berechnet wird. Dieses Modell setzt sich bis zur Rückgabe fort. Der Mieter ist für Schäden durch seine Verspätung weiterhin
haftbar.
(13) Lieferung und Rücklieferung: Ist Lieferung vereinbart, erfolgt diese nach Absprache hinsichtlich des Zeitpunktes, Ortes und
Liefernden. Ist Rücklieferung vereinbart, erfolgt diese nach Absprache hinsichtlich des Zeitpunktes, Ortes und Liefernden.
(14) Kündigung vor Übergabe der Mietsache: Eine Kündigung des Mietverhältnisses nach Vertragsschluss aber vor Mietbeginn
(Übergabe der Mietsache) ist grundsätzlich möglich. Der Mieter hat dem Vermieter aber in Abhängigkeit von der Zeit
zwischen der Kündigung und dem vereinbarten Beginn der Miete den Schaden pauschal zu ersetzen. Erfolgt die Kündigung bis
zu einem Monat vor Beginn der Miete, ist kein Schaden zu ersetzen, von einem Monat bis zu zehn (10) Tagen vor Beginn des
Mietverhältnisses ist der Schaden mit 25% des gesamten Mietzinses zu ersetzen. Erfolgt der Rücktritt weniger als drei
Werktage vor vereinbarter Abholzeit, so werden 50%, bei weniger als zwei Werktagen 60%, bei weniger als 24 Stunden 75%
und bei weniger als 12 Stunden 100% des Bruttomietbetrages zur Zahlung fällig. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der
Zugang des Kündigungsschreibens bei Hylbox GmbH maßgeblich.
(15) Behandlung der Mietsachen: Der Mieter hat die Mietsachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, die er in eigenen
Dingen anzuwenden pflegt, zu behandeln. Der Mieter hat für die hinreichende Einweisung und Schulung oder auf andere Art
und Weise dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungsgehilfen die Mietsachen dem üblichen Einsatz entsprechend einsetzen und
bedienen.
(16) Außerordentliche Kündigung: Der Vermieter kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere: erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters, nicht eingelöste
Bankeinzüge, gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, mangelnde Pflege der Mietsache,
unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch sowie die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu
hoher Schadensquote.
(17) Kennzeichnung der Mietsachen: Der Vermieter kennzeichnet die Mietsachen durch zumutbare Etikettierung als sein Eigentum.
Weder diese Kennzeichnung noch Herstellerhinweise, Seriennummern, Siegel, Softwarelizenzhinweise etc. dürfen vom Mieter
ohne vorherige Zustimmung des Vermieters entfernt oder verändert werden.
(18) Mängel- und Schadenanzeige: Der Mieter hat Mängel sowie Beschädigungen der Mietsachen unverzüglich dem Vermieter
mittels des elektronischen Ticket-Systems oder über die Servicehotline anzuzeigen.
(19) Ende der Mietzeit: Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache
nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
(20) Haftung: Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der
Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Bei Schäden der Mietsache, Verlust der Mietsache und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter
grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haftet der Mieter dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung
nicht zu vertreten hat.
(21) Schlussbestimmungen: Für den Fall, dass eine der Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig ist oder wird, so
gelten die weiteren Bestimmungen fort. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, welche
dem wirtschaftlich von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt und dabei die berechtigten Interessen beider
Vertragsparteien angemessen berücksichtigt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken. Nebenabreden zu diesem Vertrag
bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.